Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für die Bewerbung von Künstlertandflächen
(gilt nicht für Bewerbungen zu Musik und Rahmenprogramm)

1. Zielgruppe

Fluss mit Flair ist eine regionale open air Kunst­ver­anstaltung für den mittelhessischen Raum, bei der Kunstschaffende ihre Kunstwerke an markierten Standflächen herstellen oder präsentieren können. Die im Folgenden genannten Teilnahmeberechtigten können sich je nach Bedarf und Teilnehmerzahl für einen oder mehrere Standflächen bewerben. Die Breite eines Standes beträgt ca. 3,50 m, die Tiefe ca. 2,50 m.

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Kunstschaffende, Kunstvereine und Künstlergruppen aus dem mittelhessischen Raum.
  • Bildungseinrichtungen aus der genannten Region, an denen Kunst unterrichtet wird.
  • Einrichtungen, Vereinigungen, Organisationen und Initiativen aus Mittelhessen, in denen sich Menschen aller Altersgruppen unter pädagogischer Anleitung künstlerisch betätigen.

Die Veranstaltung ist eine nicht gewerblich orientierte Kunstausstellung. Sie ist kein Markt. An den Aktionsständen dürfen daher nur Kunstwerke geschaffen oder ausgestellt werden, deren Präsentation nicht dem Charakter eines gewerblichen Marktes entsprechen. Der Verkauf ausgestellter Kunstwerke ist zulässig. Bitte richte Deinen Stand entsprechend an, so dass er zum Beobachten und Austausch einläd.

Alle ausgestellten Werke müssen vom Künstler oder der Künstlerin signierte Unikate sein. Soweit auf Kunstwerken aus Platzgründen keine Signatur angebracht werden kann, muss die Herkunft der Stücke eindeutig nachweisbar sein.

Ständer und Mappen zum Blättern sowie Kataloge Ihrer Werke sind zulässig.

Nicht zugelassen ist das Ausstellen und Anbieten von:

  • wiederverkauften Artikeln,
  • Gebrauchs-Artikeln wie Schmuck, Gebrauchskeramik und Geschirr, Spielwaren, Kerzen und Deko-Artikeln
  • Kopien fremder Werke aller Art sowie solche, die in anderer Weise Urheberrechte verletzen
  • Serienprodukte mit Ausnahme von Druckgrafiken eigener Werke in limitierten Kleinauflagen sowie Postkarten oder Plakate mit Abbildungen eigener Werkstücke.

Musikalische Darbietungen auf den Künstlerstandflächen sind nicht zulässig.

Die Projektgruppe behält sich vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2. Bewerbung für Künstlerstandflächen

Das Formular zur Bewerbung steht in Kürze hinter diesem Link zur Verfügung.

Ihre aussagekräftige Bewerbung besteht aus zwei Teilen:

•    dem ausgefüllten online-Bewerbungsbogen,
•    dazu als Upload in einem Dokument (pdf, max. 4 Seiten) zusammengefasst: eine kurze Beschreibung Ihres künstlerischen Werdegangs, ein Motivationsschreiben zur Teilnahme, Abbildungen von 3 bis 10 Ihrer Werke.

Bitte beachten Sie, dass nur in diesem Sinne vollständig eingereichte Unterlagen berücksichtigt werden können.

Bei Bewerbungen von Künstlergruppen / Kunstvereinen ist für jedes teilnehmende Mitglied ein separater ausgefüllter Bewerbungsbogen erforderlich. Für jedes Mitglied steht dann auch ein einzelner Stand zur Verfügung. Bitte nennen Sie in diesem Fall unbedingt im Bewerbungsbogen den Namen Ihrer Gruppe, damit sie gemeinsam platziert werden können.

Als soziale Einrichtung, Schule oder freie Bildungseinrichtung können Sie auch eine Gruppenanmeldung mit einem gemeinsamen Stand machen ohne die einzelnen Künstler*innen zu nennen. Damit steht Ihnen gemeinsam eine Standfläche (oder nach Bedarf und Begründung ggf. mehr) zur Verfügung.

Es gibt außerdem die Möglichkeit, dass befreundete Künstler*innen, die gerne nebeneinanderstehen, eine Kleingruppe (maximal 4 Stände) bilden. Bitte kreuzen Sie hier das Feld „in Kleingruppe zusammen mit“ an und geben die Namen der anderen Künstler*innen an. Wir versuchen, dies dann bei der Standvergabe zu berücksichtigen.

Die Bewerbungsfrist endet am Sonntag, 8. März 2026. Maßgebend ist das Datum des Eingangs.

Über den Eingang Ihrer Unterlagen wird keine gesonderte Eingangsbestätigung versendet.

Alle Bewerber erhalten nach Abschluss des Losverfahrens bis 1. Mai 2026 eine Benachrichtigung. Zugelassene Kunstschaffende erhalten Informationen über Lage und Nummer ihrer Standflächen sowie ein Merkblatt mit organisatorischen Hinweisen. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen über den Stand Ihrer Bewerbung vor 1. Mai 2026 ab.

Die Positionen der Standflächen werden im Losverfahren durch einen Zufallsgenerator ermittelt. Das Ergebnis der Verlosung wird allen zugelassenen Bewerbern bekannt gegeben sowie auf der Internetseite www.flussmitflair.de eingestellt.

Aus organisatorischen Gründen werden wir in diesem Jahr vorab keine Standgebühr erheben. Wir werden aber am Tag selbst eine Spendensammlung machen und freuen uns dann über Ihren Beitrag.